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  Update zur juristischen Situation von Mumia Abu-Jamal und zum Stand der Planungen für bundesweite Soliaktivitäten
Stand: 11.11.1999
vom Mumia Solibüro Berlin
 
  Am 13. Oktober 1999 unterschrieb Pennsylvanias republikanischer Gouverneur Thomas Ridge erneut einen Hinrichtungsbefehl für den afroamerikanischen Journalisten und ehemaligen Black Panther Aktivisten Mumia Abu-Jamal, nachdem ein erster Hinrichtungsbefehl im August 1995 zehn Tage vor dem Exekutionsdatum aufgrund weltweiter Proteste ausgesetzt wurde.
Der heute 45jährige Mumia Abu-Jamal wurde am 9. Dezember 1981 wegen angeblichen Mordes an dem weißen Polizeibeamten Daniel Faulkner festgenommen und im Juli 1982 nach einem nur
vierzehntägigen Prozeß von einer ausschließlich weißen Geschworenenjury im Sinne der Anklage für schuldig befunden und zum Tode verurteilt.
Dieser Prozeß war nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international, unabhängigen Beobachtern, Juristenvereinigungen etc. derart mit Fehlern und Nachteilen zuungunsten von Abu-Jamal behaftet - Zeugen wurden nachweislich von Polizei und Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt, Beweismittel verschwanden, Abu-Jamals Pflichtverteidiger erklärte sich selbst für inkompetent, potentielle afroamerikanische Geschworene wurden ausgeschlossen etc -, daß diese Organisationen gemeinsam mit dem Europaparlament, Schriftstellern wie dem Nobelpreisträger Günther Grass und Tausenden von Menschen in den USA, Europa. Südafrika und Lateinamerika ein neues Verfahren für Mumia
Abu-Jamalfordern. Bisher war diese Forderung erfolglos.
Jetzt versuchen Abu-Jamals Anwälte vor dem zuständigen Bundesbezirksgericht ein neues Verfahren für Mumia Abu-Jamal auf der Grundlage der sog. "habeas corpus" Klausel zu erhalten. Danach hat jeder Gefangene das Recht, das sein oder ihr Verfahren von einem unabhängigen Richter geprüft wird. Der zuständige Richter in diesem Fall ist Judge William Yohn am Federal District Court in Philadelphia.

Was passiert jetzt vor Gericht?

Am 23. Oktober hob Bundesrichter William Yohn auf Antrag von Abu-Jamals Verteidigern den Hinrichtungsbefehl auf. Er benötige Zeit, um den Antrag auf ein neues Verfahren zu prüfen, erklärte Yohn seine Entscheidung. Zunächst einmal sollen Abu-Jamals Verteidiger bis zum 7. Dezember eine Reihe von Präzedenzfällen schriftlich anführen, auf die sie ihren Antrag auf ein neues Verfahren stützen.
Insgesamt macht das Verteidigerteam um Len Weinglass 29 Punkte geltend, in denen Mumias verfassungsmäßige Rechte auf ein faires Verfahren in dem Prozeß von 1982 verletzt wurden.
Am 7. Dezember will Len Weinglass Richter Yohn auch die vielen Solidaritätsfaxe überreichen, in denen Menschen aus aller Welt den Richter auffordern, Mumia ein neues Verfahren zu gewähren (An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an alle, die diese Faxe schon geschickt haben, wir haben sie an Len Weinglass weitergeleitet und werden kurz vor dem 7. Dezember dann die Faxe, die bis dahin noch bei uns
eingegangen sind, auch noch an Len Weinglass schicken).
Danach hat die Staatsanwaltschaft bis zu sechzig Tage Zeit, um auf den Antrag von Abu-Jamals Verteidigern zu antworten. Ob die Staatsanwälte diese Frist voll ausschöpfen werden oder eher reagieren, ist nicht vorhersehbar.
Dann hat Len Weinglass noch einmal zwanzig Tage Zeit, um eine erneute Stellungnahme abzugeben. Erst dann - nach Schätzungen aus den USA wird es wohl Februar oder Anfang März werden - wird Richter Yohn eine erste mündliche Anhörung - sog. "oral arguments" - beider
Seiten anberaumen, bei der Mumias Anwälte und die Staatsanwaltschaft ihre Standpunkte noch einmal vortragen werden. Hauptforderung von Mumias Anwälten ist es, daß Richter Yohn eine neue Beweisaufnahme anordnen soll - ein sog. "evidentiary hearing". Die Beweisaufnahme böte die einmalige Chance, die neuen Zeugen und Beweise in das Verfahren einzuführen, die von den Vorinstanzen - insbesondere vom erstinstanzlichen Richter Albert Sabo - abgelehnt wurden. Diese neuen Zeugen und Beweise können nur vor Richter Yohn eingeführt werden.
Sollte Richter Yohn eine Beweisaufnahme ablehnen, entscheidet er aufgrund der Aktenlage von 1982 - die bekanntermaßen für Mumia sehr ungünstig ausgefallen ist. Wann Richter Yohn über eine Beweisaufnahme und für oder gegen ein neues Verfahren für Mumia entscheidet, ist noch völlig offen. Dem Richter sind gesetzlich keine Fristen gesetzt. Er trifft die Entscheidungen nach eigenem Ermessen.
Die nachgeordnete Instanz nach Richter Yohn ist ein Bundesberufungsgericht, das mit drei Richtern besetzt ist. Diese entscheiden nach Aktenlage und orientieren sich erfahrungsgemäß an der Entscheidung der Vorinstanzen. Als letzte Möglichkeit bliebe dann noch einmal der Weg zum Obersten Gerichtshof derUSA, der allerdings schon zwei Mal Mumias Berufungsanträge ungehört zurückgewiesen hat - zuletzt am 4. Oktober 1999.

Was ist in Planung, um die entscheidende Phase, in der sich Mumias Verfahren momentan befindet, zu begleiten und Öffentlichkeit zu schaffen?

Das Bundesweite Treffen der Mumia-Soligruppen hat Ende Oktober entschieden, daß am 5. Februar 2000 in Berlin eine bundesweite Demo unter dem Motto "Für das Leben und die Freiheit von Mumia Abu-Jamal" und mit den Forderungen "Abschaffung der Todesstrafe, Freiheit für alle politischen Gefangenen" stattfinden soll. Diese Demo soll kurz vor der ersten mündlichen Anhörung vor Richter Yohn noch einmal massiv Öffentlichkeit für Mumias Fall schaffen und die
Brisanz der aktuellen Situation unterstreichen sowie möglichst viel Druck aufbauen. Ein bundesweiter Aufruf und Mobilisierungsplakate werden hoffentlich ab Mitte Dezember zur Verfügung stehen.
Weitere Infos zum Stand der Mobilisierung könnt Ihr jederzeit über die Webseite abfragen.
Davor wird es am 2. Dezember, dem internationalen Aktionstag für Mumia, in verschiedenen Städten in Deutschland Aktionen geben. Geplant sind u.a. eine Mahnwache in München sowie am 4. Dezember eine regionale Demo in München, in Berlin soll eine regionale Demo mit Ramona Africa und abends eine Infoveranstaltung mit ihr stattfinden. Wenn Ihr in Euren Städten etwas plant, laßt es uns doch zukommen, wir stellen die Aktionen dann ins Netz.

Soweit erstmal, das Mumia Solibüro Berlin
 
Solidaritätsbüro Mumia Abu Jamal
c/o Antirassistische Initiative e.V
Yorckstraße 59
10965 Berlin
Fax (030) 786 99 84
Email ari@ipn.de
WWW www.berlinet.de/ari/kampagne/mumia/
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