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  Zusammenfassende Darstellung des juristischen Falles MAJ
von Ulf Panzer, Richter am Amtsgericht Hamburg-Harburg
 
  Inhalt:
Einleitung
Abu Jamals Biographie und politischer Hintergrund
Darstellung des Sachverhalts
Die Anschuldigung der Staatsanwaltschaft
Die Zweifel an der Tatversion der Staatsanwaltschaft
Das Verfahren erster Instanz, die wesentlichen Verfahrensmängel
Der Instanzenweg
Die Resolution des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 1998
Die Stellungnahme von Amnesty International vom 17. Februar 2000
Liste prominenter Unterstützer

Einleitung

Der Fall von Mumia Abu Jamal ist zu einem Symbol des internationalen Widerstands gegen das Strafrechtssystem der Vereinigten Staaten von Amerika im Allgemeinen, besonders aber gegen die Todesstrafe geworden. Mumia Abu Jamals drohend bevorstehende Hinrichtung ist von zahlreichen bekannten Organisationen, von Bürgerinitiaven und prominenten Privatpersonen aus Politik, Wissenschaft und Kultur verurteilt worden, die die Wiederaufnahme seines Strafverfahrens fordern und insbesondere die rassistisch begründete Willkürlichkeit der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten anprangern. Mumia ist der einzige politische Gefangene in den USA, der mit der Todesstrafe bedroht ist. Das Jahr 2000 ist für Mumias Schicksal von entscheidender Bedeutung. Nachdem der Instanzenweg vor den Gerichten des Bundesstaates Pennsylvania abgeschlossen ist, steht er nun erstmalig vor einem Bundesgericht, das abschließend darüber entscheidet, ob Mumia in einer mündlichen Verhandlung sämtliche entlastende Beweismittel seiner Unschuld vorbringen kann. Wird die Beweisaufnahme abgelehnt, ist nur noch eine Revision nach Lage der Akten beim übergeordneten Bundesgericht und die Verfassungsbeschwerde beim U.S. Supreme Court möglich. Aber im Jahre 1996 hat Präsident Clinton als Folge des Terroranschlags von Oklahoma City den Effective Death Penalty Act (Gesetz zur wirksamen Vollstreckung der Todesstrafe) erlassen, welcher die Vermutung fingiert, die Urteile der Gerichte der Bundesstaaten seien rechtmäßig ergangen.
Nach diesem Gesetz dürfen die Bundesgerichte die Urteile der Gerichte der Einzelstaaten nur in den Fällen aufheben, da ein "bedeutsamer" Verstoß gegen die Verfassung oder die Rechtsprechung
des U.S. Supreme Court vorliegt. Die internationale Unterstützung von Mumia ist also gerade jetzt notwendiger denn je.

Jamals Biographie und politischer Hintergrund

Seit Ende der siebziger Jahre hat Mumia Abu Jamal in Philadelphia als Radiojournalist gearbeitet. Er machte sich einen Namen als unerbittlicher Kritiker der Stadtpolizei von Philadelphia, deren rassistische und brutale Übergriffe gegen Afroamerikaner und andere ethnische Minderheiten er immer wieder öffentlich scharf verurteilte. Er wurde zum Präsidenten der Association of Black Journalists in Philadelphia gewählt, ist mit Peabody Award für besondere journalistische Leistungen ausgezeichnet worden und wurde von der Presse als "the voice of the voiceless" (Die Stimme derjenigen, die sich kein Gehör verschaffen können) bezeichnet.

Mumia Abu Jamal (Geburtsname Wesley Cook) wurde im April 1954 geboren. Im Alter von 14 Jahren nahm er an einer Protestdemonstration gegen den damaligen rassistischen Gouverneur von Alabama und Präsidentschaftskandidaten der Republikaner George Wallace teil. Er wurde von der Polizei misshandelt und in Haft genommen. Diese Erfahrung brachte ihn zur Black Panther Party. Ein Jahr später gründete er mit politischen Gesinnungsgenossen den Ortsverein der Black Panthers in Philadelphia und avancierte zu dessen Pressesprecher. Später wurde er in die Redaktion der Parteizeitung nach Oklahoma berufen. Wegen dieser politischen Aktivitäten setzte das FBI Mumia Abu Jamal im Jahre 1970 auf den politischen Sicherheitsindex und begann damit, Mumia zu beschatten und alle seine Aktivitäten zu überwachen. Bis zu seiner Verhaftung im Dezember 1981 wegen des angeblichen Polizistenmordes war Mumia nicht nur nicht vorbestraft, sondern trotz der ständigen Überwachung durch das FBI hatte man ihn nicht ein einziges Mal einer ungesetzlichen Handlung beschuldigen können. Aus seiner Akte beim FBI geht hervor, dass das FBI schon einmal versucht hatte, Mumia einen Mord anzuhängen, aber diese Sache wurde nicht weiter verfolgt, weil Mumia ein stichfestes Alibi nachweisen konnte.
Diese Versuche des FBI sind im Rahmen seines Counter Intelligence Programms (Verfassungsschutzprogramm) zu sehen. Dieses Programm wurde von dem Direktor des FBI, Edgar Hoover, am 25. August 1967 zur Eliminierung der systemkritischen radikalen Opposition in den Vereinigten Staaten eingeführt,
insbesondere der Black Panther Party und aller Gruppierungen oder Einzelpersonen, die das FBI als linksradikal einstufte. Das Programm umfasste solche Maßnahmen wie Mordanklagen mit gefälschten Beweismitteln, Herbeiführung von "Verkehrsunfällen" und sogar Morde in staatlichem Auftrag. In den ersten drei Jahren des CoIntelPro des FBI wurden 31 Führer der Black Panther durch die Polizei getötet und über tausend inhaftiert.

Darstellung des Sachverhalts

Der Polizeibeamte Daniel Faulkner von der Stadtpolizei von Philadelphia wurde am 9. Dezember 1981 um 3.52 Uhr in der Innenstadt von Philadelphia angeschossen. Er starb etwa eine Stunde später im Jefferson Hospital an den Folgen seiner Schussverletzungen.
Dem Vorfall vorausgegangen war eine Verkehrskontrolle. Um 3.51 Uhr hatte der Polizeibeamte seine Einsatzzentrale über seinen Standort informiert und um einen Gefangenentransportwagen gebeten. Der Grund dafür ist unklar, weil der zu kontrollierende PKW, ein VW Käfer, lediglich eine Einbahnstraße in verkehrter Richtung befahren hatte, so dass mit einer Verhaftung eigentlich nicht zu rechnen war.
Wie viele Personen in dem VW saßen, ist unbekannt. Der Fahrer war Mumias Bruder, Billy Cook, der von dem Polizeibeamten Faulkner zum Aussteigen aufgefordert und kontrolliert wurde. Dabei wurde er von Officer Faulkner mit einer Stabtaschenlampe auf den Kopf geschlagen.
Diese Auseinandersetzung wurde von Mumia Abu Jamal beobachtet, der zufällig in seinem Taxi am Vorfallort vorbeikam. Mumia hielt an und rannte auf den Polizeibeamten und seinen Bruder zu.
Der weitere Hergang ist unklar. Fest steht, dass Officer Faulkner von einem Schuss in den Rücken getroffen wurde und danach einen Kopfschuss ins Gesicht erhielt, an welchem er kurze Zeit nach dem Vorfall starb.
Mumia wurde von dem Polizisten in die Brust getroffen und schwer verletzt.

Die Anschuldigung der Staatsanwaltschaft und das Gerichtsverfahren

Aus diesem Vorfall konstruierten Polizei und Staatsanwaltschaft von Philadelphia eine Mordanklage gegen Mumia. Die Staatsanwaltschaft stützte ihre Anklage im Wesentlichen auf drei Gesichtspunkte:

(a) Mumias Pistole sei als die Tatwaffe festgestellt worden.
(b) Mumia habe später im Krankenhaus kurz vor seiner Operation die Tat gestanden.
Die Augenzeugen am Tatort hätten Mumia als die einzige Person bezeichnet, die Officer Faulkner getötet haben könne, bzw. ihn als Täter identifiziert. Danach soll Mumia beim Heranlaufen den Polizeibeamten in den Rücken geschossen haben. Dieser sei hingestürzt und habe dann Mumia im Fallen oder am Boden liegend in die Brust geschossen. Mumia habe daraufhin über dem Polizeibeamten stehend ihn aus nächster Nähe ins Gesicht geschossen.
Das Gericht folgte dieser Darstellung der Staatsanwaltschaft.

Die Zweifel an der Tatversion der Staatsanwaltschaft

(a) Die Tatwaffe
Mumia hatte sich eine Pistole angeschafft, die auf seinen Namen registriert war. Er war schon zweimal bei seiner nebenberuflichen Tätigkeit als Taxifahrer beraubt worden.
Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, die tödlichen Schüsse auf Officer Faulkner seien aus seiner Pistole abschossen worden, ist deswegen zweifelhaft, weil nicht einmal festgestellt worden ist, ob aus der Waffe von Mumia überhaupt ein Schuss abgefeuert worden ist. Die Polizei hat es nämlich unterlassen, unmittelbar nach dem Vorfall die Waffe von Mumia zu untersuchen. Durch einfaches Riechen am Lauf kann noch nach Stunden festgestellt werden, ob aus der betreffenden Waffe ein Schuss abgegeben worden ist.
Gleichfalls unterblieb die einfache Routineuntersuchung von Mumias Hand, ob Schmauchspuren festzustellen seien.
Dagegen hat der Gerichtsmediziner, der die Leiche des getöteten Polizeibeamten untersuchte und zwei Geschosse extrahierte, in dem Autopsiebericht vermerkt, die Tatwaffe habe das Kaliber 0.44. Mumias Pistole hatte aber das Kaliber 0.38. Dieser Vermerk des Gerichtsmediziners wurde in das Verfahren erster Instanz nicht eingeführt.
Die Geschosse konnten durch den Ballistikexperten nicht eindeutig Mumias Pistole zugeordnet werden, da ein Projektil zu sehr verformt war, das andere bei der Staatsanwaltschaft angeblich "verloren" gegangen ist.


(b) Das Geständnis
Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, Mumia habe im Krankenhaus seine Tat gestanden, tauchte erstmals drei Monate nach dem Tattag auf, und zwar unmittelbar nachdem Mumia eine förmliche Beschwerde gegen die Polizei von Philadelphia erhoben hatte, er sei nach seiner Festnahme schwer misshandelt worden.
Mumia, so wurde behauptet, habe im Krankenhaus geschrieen: "Ich habe den verdammten motherfucker abgeknallt! Hoffentlich krepiert er!"
Dagegen hatte der Polizeibeamte Wakshul, der Mumia von seiner Festnahme bis zum Beginn der Operation ständig bewacht hatte, in seinem Bericht vermerkt: "Der Neger gab zu keiner Zeit eine Erklärung ab."
Die Jury erhielt keine Kenntnis von diesem schriftlichen Vermerk des Polizeibeamten. Er wurde im Verfahren erster Instanz nicht gehört, weil er nach den Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft in Urlaub gefahren und daher unerreichbar sei. Tatsächlich hat sich aber später herausgestellt, dass Officer Wakshul zu Haus gewesen ist und auf die Ladung zum Prozess gewartet hat.

Bei den beiden Zeugen, die vor Gericht das Geständnis von Mumia bestätigt haben, handelte es sich um den "besten Freund" des getöteten Polizeibeamten Faulkner, seinen Kollegen Officer Bell, und die Sicherheitsbeauftragte des Krankenhauses Priscilla Durham, die im Gerichtsverfahren zunächst abstritt, Officer Faulkner überhaupt gekannt zu haben, im Kreuzverhör aber einräumen musste, sie habe mehrmals mit ihm Kaffee getrunken und sich unterhalten.
Keiner dieser beiden Zeugen hatte über das "Geständnis" von Mumia einen schriftlichen Bericht gefertigt oder vor dem 27. Februar 1982 irgendeinem Dritten von diesem Geständnis berichtet.

Die Zeugenaussagen

Die Beschuldigung der Staatsanwaltschaft basiert im Wesentlichen auf den Aussagen der Zeuginnen Cynthia White und Veronica Jones. Die Zeugin White hat ausgesagt, Officer Faulkner habe den Fahrer des VW bei Kontrolle völlig korrekt behandelt, aber dieser habe den Polizeibeamten plötzlich ins Gesicht geschlagen.
Dann sei Mumia angelaufen gekommen und habe dem Beamten in den Rücken geschossen. Der habe im Fallen den Schuss erwidert und sei dann von dem über ihm stehenden Mr. Jamal mit einem Schuss ins Gesicht tödlich verwundet worden.
Die Aussagen dieser beiden Zeuginnen sind zweifelhaft.
Die Zeugin White war nach der Tat, aber vor Beginn des Strafverfahrens zwei Mal wegen Prostitution festgenommen worden. Nach ihrer Festnahme war sie jedes Mal dem Totschlagsdezernat der Polizei Philadelphia zugeführt worden, wo sie insgesamt vier unterschiedliche Aussagen gemacht hatte. Ihre Aussage vor Gericht entsprach ihrer dritten Aussage vor der Polizei. Zu den Abweichungen zu ihren anderen Aussagen wurde sie nicht befragt, weil diese nicht in den Ermittlungsakten enthalten waren.

Die Zeugin Veronica Jones, ebenfalls eine Prostituierte, hat im Wiederaufnahmeverfahren öffentlich ausgesagt, sie habe damals im ersten Verfahren gegen Mumia gelogen. Sie sei von der Polizei nämlich bedroht worden, man werde ihr ihre Kinder wegnehmen, wenn sie Mumia nicht belaste. Andererseits könne sie ihrem Gewerbe zukünftig unbehelligt nachgehen, wenn sie gegen Mumia aussage. Cynthia White soll nach ihren Angaben von der Polizei sogar mit dem Tod bedroht worden sein, wenn sie sich weigere, gegen Mumia auszusagen.

Die Zeugin Cynthia White ist verschollen. Das Verteidigungsteam vom Mumia hat sie nicht ausfindig machen können. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Philadelphia soll Cynthia White 1995 verstorben sein. Ein Beweis für diese Behauptung fehlt. Die Zeugin White soll im März 1997 noch in Philadelphia gesehen worden sein.

Der Zeuge Chobert hat ausgesagt, er habe sein Taxi genau an der Stelle angehalten, an welchem Ms. White nach ihrer Tatortskizze gestanden haben will. Er habe sie aber nicht bemerkt.
Der Schwarze, der auf den Polizeibeamten geschossen habe, sei sehr groß gewesen, über 1,82†m, und mindestens 90 bis 100 kg schwer. Später in der Nacht habe die Polizei ihm Mr. Jamal vorgeführt, und er habe in ihm den Schützen wiedererkannt. (Mumia ist 1,85†m groß und wog damals 77 kg. Die Zeugin White beschrieb dagegen den Schützen als rund 1,72 m groß).

Der Zeuge Scanlan hat die Aussage der Zeugin White ebenfalls nicht bestätigt. Er hat ausgesagt, er habe gesehen, dass Officer Faulkner den Fahrer des Volkswagens zunächst mit dem Oberkörper auf die Motorhaube des Streifenwagens gelegt hätte und ihn dann mit einem Gegenstand, vermutlich einer Taschenlampe, mehrfach auf den Kopf geschlagen habe. Am Vorfallort wurde die Taschenlampe des Polizeibeamten Faulkner gefunden. Das Glas war zerbrochen, sie war blutbeschmiert.

Das gerichtsmedizinische Gutachten hat ergeben, dass Mumia keinesfalls von dem im Fallen begriffenen Polizeibeamten Faulkner erschossen worden sein kann, weil der Schusskanal von oben nach unten verläuft.

Fünf Zeugen haben im Ermittlungsverfahren bei der Polizei ausgesagt, sie hätten einen Afroamerikaner vom Tatort weglaufen sehen.
Der Zeuge Chobert hat diese Aussage in der Verhandlung widerrufen und erklärt, er habe sich geirrt.

Die Zeugin Veronica Jones hat ihre Aussage bei der Polizei, ein Mann sei vom Tatort geflohen, im Gerichtsverfahren abgestritten.

Die Zeugin Debbie Kordansky hatte den Vorfall aus ihrem Zimmer hoch über dem Vorfall beobachtet und in ihrer schriftlichen Zeugenaussage angegeben, sie habe einen Afroamerikaner vom Tatort weglaufen sehen.
Vor Gericht wurde sie nicht gehört, weil Gericht und Staatsanwaltschaft ihr Erscheinen für nicht erforderlich hielten und die Verteidigung es versäumt hatte, sie zu laden.

Der Zeuge der Verteidigung Hightower hatte ebenfalls eine nicht-weiße Person vom Tatort weglaufen sehen und das auch ausgesagt. Das Gericht glaubte ihm nicht.

Der Zeuge Singletary hatte die gesamten Geschehnisse beobachtet und bei der Polizei ausgesagt, ein Schwarzer habe den Polizeibeamten erschossen, und sei anschließend weggelaufen. Das sei weder Mumia Abu Jamal noch sein Bruder gewesen. Cynthia White sei nicht am Tatort gewesen. Sein schriftlicher Bericht über diese Beobachtungen wurde von den Polizeibeamten zerrissen.
Er wurde von der Polizei bedroht, seine Aussage zu ändern und schriftlich zu bestätigen, er habe die Schiesserei nicht gesehen. Schließlich gab der Zeuge diesen Einschüchterungen nach. Trotzdem wurde er in der Folgezeit von der Polizei beschattet und schikaniert. Er verließ Philadelphia, um diesen Schikanen zu entgehen. Vor Gericht wurde er nicht gehört.

Das Verfahren erster Instanz, die wesentlichen Verfahrensmängel

Die Staatsanwaltschaft benutzte im Vorverfahren die ihr zustehenden Ablehnungsrechte, um insgesamt elf Afroamerikaner aus der Jury auszuschließen.
Die einzige farbige Geschworene, die mit Zustimmung von Mr. Jamal in die Jury gewählt worden war, wurde von dem Vorsitzenden Richter Sabo aus der Jury entfernt mit der Begründung, sie habe vor Beginn des Verfahrens ihre Katze zum Tierarzt gebracht, so dass nicht auszuschließen sei, sie könne in dieser Zeit zugunsten von Mumia beeinflusst worden sein.
Sie wurde durch einen weißen Geschworenen ersetzt, der im Vorverfahren eingeräumt hatte, er wisse nicht, ob er Mumia gegenüber neutral urteilen könne.

Noch während der Auswahl der Geschworenen wurde es Mumia vom Gericht verboten, sich selbst zu verteidigen, obwohl die amerikanische Verfassung dieses Recht jedem Angeklagten zugesteht. Ihm wurde ein Pflichtverteidiger beigeordnet, der ihn nicht verteidigen wollte und sich nicht auf das Verfahren vorbereitet hatte. Weil Mumia auf seinem Recht, sich selbst zu verteidigen, bestand, wurde er während des Prozesses über längere Zeit und in entscheidenden Verfahrensabschnitten vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft hat Beweismaterial unterdrückt und manipuliert.
Sie war im Besitz von entlastendem Beweismaterial, das sie den Geschworenen vorenthielt. Die schriftlichen Zeugenaussagen, die der gerichtlichen Aussage der Zeugen nicht entsprachen, hielt die Staatsanwaltschaft unter Verschluss. Sie sorgte dafür, dass zwei Entlastungszeugen nicht gehört werden konnten. Die belastenden Zeugenaussagen waren durch Druck, Drohungen und Versprechungen der Polizei zustande gekommen.
Das Gericht verweigerte es Mr. Jamal, die Zeugen Jones, White und Chobert zu befragen, ob sie von der Polizei eingeschüchtert oder bedroht worden seien oder ihnen Versprechungen gemacht wurden.
Das Gericht gewährte dem Angeklagten lediglich 300 $ für seine Verteidigung. Diese wurden dafür aufgewendet, einen Privatdetektiv zu beauftragen, die Entlastungszeugen zu ermitteln und zu befragen. (Die Adressen waren in der Ermittlungsakte geschwärzt). Während die Staatsanwaltschaft vor Prozessbeginn an die hundert Zeugenbefragungen vorgenommen hatte, hatte die Verteidigung nur die Möglichkeit, zwei Zeugen zu befragen. Dann waren die Mittel des Angeklagten erschöpft.
Insbesondere konnte Mumia keinen Ballistikexperten und keinen Pathologen beauftragen.
Der Ballistikexperte hätte den Geschworenen erläutern und nachweisen können, dass es nach dem vorliegenden Schusswaffengutachten unmöglich sei, das Geschoss aus der Leiche des Polizisten seiner Pistole zuzuordnen.
Der Gerichtsmediziner hätte den Geschworenen erläutern und nachweisen können, dass Mumia keinesfalls von Officer Faulkner angeschossen worden sein konnte, als dieser im Fallen war oder am Boden lag. Damit wäre die Aussage der Zeugin White widerlegt worden.

In ihrem Schlussplädoyer verstieß die Staatsanwaltschaft mehrfach gegen das Gebot eines rechtsstaatlichen Verfahrens:
Sie forderte die Jury auf, den Tod des Polizeibeamten an Mr. Jamal zu rächen, weil die Bevölkerung Philadelphias dies verlange.
Mr. Jamal sei schon deswegen als schuldig anzusehen, weil er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe.
Der Staatsanwalt verlangte von der Jury ein Todesurteil, weil die frühere Zugehörigkeit von Mumia Abu Jamal zur Black Panther Party seine Verachtung für den Staat hinlänglich beweise.

Der Instanzenweg

Mumia Abu Jamal wurde am 13. März 1982 in erster Instanz zum Tode verurteilt.
Seine Revision gegen dieses Urteil wurde am 6. März 1989 ohne mündliches Verfahren vom Supreme Court des Staates Pennsylvania verworfen. Es ist bis heute ungeklärt, warum von den sieben geschäftsplanmäßigen Richtern nur vier Richter an dieser Entscheidung teilgenommen haben. Der Senatspräsident, der einzige afroamerikanische Richter dieses Kollegialgerichtes, zog sich ohne jede Erklärung aus diesem Verfahren zurück. Einer der Richter, die gegen Mumia entschieden haben, war Justice Ronald Castille, Mitglied in der Polizeigewerkschaft Fraternal Order of Police (Bruderschaft der Polizei) und 1982, zur Zeit von Mumias erstem Verfahren, Distriktsstaatsanwalt in Philadelphia und mit Mumias Fall befasst.

Ein Antrag an den United States Supreme Court (das höchste amerikanische Gericht) vom Oktober 1990, im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die Entscheidung des Revisionsgerichts aufzuheben, wurde zurückgewiesen. Dieser Antrag war damit begründet worden, dass der U.S. Supreme Court gerade in einem Eilverfahren ein Todesurteil aufgehoben hatte, weil das Revisionsgericht des Staates Delaware verfassungswidrig unter anderem das Todesurteil darauf gestützt hatte, dass der Angeklagte früher der rassistischen, dem Ku-Klux-Klan nahestehenden Organisation der "Vereinigten Arischen Bruderschaft" angehört habe. Merkwürdigerweise nahm das Verfassungsgericht den Antrag von Mumia nicht zur Entscheidung an, obwohl sein Todesurteil u.a. mit seiner früheren Mitgliedschaft bei der Black Panther Party begründet worden war.

Im Jahre 1992 hatten die nationalen und internationalen Unterstützer von Mumia genügend Geld gesammelt, um Mumia für sein Wiederaufnahmeverfahren einen kompetenten Verteidiger zur Verfügung zu stellen. Als öffentlich bekannt wurde, dass ein Wiederaufnahmeantrag gestellt werden sollte, unterzeichnete der Gouverneur von Pennsylvania, Thomas Ridge, 1995 einen Hinrichtungsbefehl. Verteidiger Weinglass beantragte, die Hinrichtung bis zur Entscheidung über den zwischenzeitlich vorliegenden Antrag auf Wiederaufnahme auszusetzen. Richter Sabo wies diesen Antrag mit der Begründung zurück, Mumia Abu Jamal habe ungenutzt Jahre verstreichen lassen, bevor er seinen Wiederaufnahmeantrag gestellt habe. Im Übrigen sei der Hinrichtungsbefehl schon unterzeichnet worden, drei Tage bevor Mumias Wiederaufnahmeantrag bei Gericht eingegangen sei. Während der mündlichen Verhandlung über den Wiederaufnahmeantrag wurde zehn Tage vor dem festgesetzten Hinrichtungstermin die beabsichtigte Hinrichtung doch noch ausgesetzt.

Nach dem Gesetz von Pennsylvania hat der Richter des Ursprungsverfahrens über eine Wiederaufnahme des von ihm geleiteten Verfahrens zu entscheiden. Richter Sabo, als früherer Sheriff Mitglied der Polizeigewerkschaft Fraternal Order of Police, war schon pensioniert und ließ sich extra für dieses Wiederaufnahmeverfahren reaktivieren. Das Wiederaufnahmeverfahren zog sich von 1995 bis 1997 hin, dann entschied Richter Sabo, er habe keine Verfahrensfehler gemacht und die von der Verteidigung nachträglich vorgebrachten Beweismittel, (u.a. Zeugenaussagen über die Manipulationen von Beweismitteln durch Polizei und Staatsanwaltschaft, die Gutachten eines Gerichtsmediziners und eines Ballistikexperten) seien nicht geeignet, eine Wiederaufnahme zu begründen.

Dagegen wandte sich Mumia 1998 mit einer Beschwerde an den Supreme Court von Pennsylvania. Das oberste einzelstaatliche Gericht entschied am 29. Oktober 1998 ohne mündliche Verhandlung nach Aktenlage, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens zu Recht abgelehnt worden sei.

Das Verteidigungsteam beantragte erneut eine einstweilige Anordnung beim U.S. Supreme Court, diese Entscheidung des Supreme Court von Pennsylvania aufzuheben. Diese wurde im Oktober 1999 erneut nicht zur Entscheidung angenommen, da der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei. Zehn Tage nach der Entscheidung des U.S. Supreme Court unterzeichnete Gouverneur Ridge am 13. Oktober 1999 erneut einen Hinrichtungsbefehl und setzte Mumias Exekution auf den 2. Dezember 1999 fest.

Am 15. Oktober 1999 erhob Mumias Verteidigungsteam Klage vor dem zuständigen Bundesgericht. Der Bundesrichter hob den Hinrichtungsbefehl umgehend auf.
Zur Zeit läuft dieses Verfahren vor dem Bundesgericht, das über eine Wiederaufnahme zu entscheiden hat. Der zuständige Bundesrichter Yohn kann eine mündliche Beweisaufnahme (evidential hearing) anordnen, so dass Mumia in der Lage ist, zur Begründung seines Wiederaufnahmeantrages alle seine entlastenden Beweise vorzutragen. Der Richter kann aber auch nach Aktenlage des Verfahrens von 1982 entscheiden. Sollte der Richter keine Beweisaufnahme anordnen, bleibt das Gerichtsprotokoll des unfairen Verfahrens von 1982 die einzige Entscheidungsgrundlage für alle künftigen Entscheidungen in dieser Sache.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung können die Entscheidung des Bundesrichters Yohn anfechten. Dann entscheidet das Bundesberufungsgericht. Gegen dessen Entscheidung kann letztinstanzlich noch der U.S. Supreme Court angerufen werden.

Die Resolution des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 1998

Das Europäische Parlament
-unter Berücksichtigung seiner früheren Resolutionen gegen die Todesstrafe,
-unter Beachtung der Resolution der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen zur Todesstrafe, die in der 53. Sitzung in Genf verabschiedet wurde,
-im Hinblick auf das Protokoll 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte;
-insbesondere im Hinblick auf die Resolution des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 1998 über ein weltweites Moratorium von Exekutionen, wobei zu beklagen ist, dass der Europäische Rat es bisher unterlassen hat, die in dieser Resolution vorgesehen Maßnahmen zu ergreifen,

-im Hinblick auf die andauernde Praxis der Todesstrafe in vielen Ländern, häufig ohne ein faires und rechtsstaatliches Gerichtsverfahren,

-in Entsetzen über die Anzahl der Hinrichtungen, die jährlich in solchen Ländern wie China, Iran, Saudi- Arabien und den Vereinigten Staaten vollstreckt werden,

-im Hinblick auf besondere Einzelfälle:

-in tiefem Bedauern, dass die Vereinigten Staaten trotz der internationalen Stellungnahmen gegen Exekutionen weiterhin Todesstrafen aussprechen und vollstrecken,

-in dem Bemerken, dass Mumia Abu Jamal im Dezember 1982 in einem unfairen Prozess zum Tode verurteilt wurde, dass sein Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens durch den Obersten Gerichtshof des Staates von Pennsylvania am 30. Oktober (1998) verworfen wurde und dass eine Berufung zum Supreme Court jetzt seine letzte Möglichkeit ist,

wobei diese Zurückweisung bedeutet, dass der Gouverneur des Staates Pennsylvania jederzeit einen neuen Hinrichtungsbefehl unterzeichnen und das Datum der Exekution festsetzen kann,

-unter Berücksichtigung des Falles des spanischen Staatsbürgers Joaquin Jose Martinez, der zum Tode verurteilt worden ist und Im Staatsgefängnis von Starke, Florida, in der Todeszelle sitzt, während sein Verteidiger beim Obersten Gerichtshof von Florida Berufung eingelegt hat,

-in dem Bemerken, dass Sarah Jane Dernatera, eine 24-jährige philippinische Staatsangehörige, im Februar 1966 von einem Gericht in Saudi-Arabien zum Tode verurteilt wurde, und unter besonderer Betonung, dass Frau Dernatera ihre Unschuld nicht beweisen konnte, da ihr jeder Rechtsbeistand und jede andere Möglichkeit verweigert wurde, sich angemessen zu verteidigen,

-in großer Besorgnis über die Todesurteile, die in Turkmenistan gegen Schaliko Maisuradse, Gulschin Schykjeva und ihre Schwester Tylla Garadschajeva verhängt wurden,

ruft weltweit zur sofortigen und bedingungslosen Abschaffung der Todesstrafe auf,

fordert die Staaten, die immer noch die Todesstrafe praktizieren, zu einem umgehenden Moratorium auf,

fordert den Europäischen Rat und alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf, im Jahre 1999 bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen den Antrag zu stellen, es möge ein weltweites Moratorium von Hinrichtungen mit dem Ziel beschlossen werden, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen,

fordert die Mitgliedsstaaten auf, keine Personen an solche Staaten auszuliefern, in denen die Todesstrafe noch gesetzlich möglich ist,

fordert die Kommission und den Rat auf, die Abschaffung der Todesstrafe dadurch zu fördern, dass sie ihr Gewicht bei Drittstaaten einsetzen, insbesondere, wenn es gilt, mit Drittstaaten Verträge zu verhandeln,

im Hinblick auf besondere Einzelfälle:

ruft erneut alle Bundesstaaten in den Vereinigten Staaten auf, die Todesstrafe abzuschaffen,

richtet einen dringlichen Appell an den Gouverneur von Pennsylvania, keinen neuen Hinrichtungsbefehl gegen Mumia Abu Jamal zu unterzeichen und keine neues Hinrichtungsdatum festzusetzen und wiederholt seine Forderung nach einem Wiederaufnahmeverfahren, damit das gegen Abu Jamal festgesetzte Todesurteil aufgehoben werde,

ruft den Obersten Gerichtshof von Florida auf, das Todesurteil gegen den spanischen Staatsangehörigen Joaquin Jose Martinez aufzuheben und ein Wiederaufnahmeverfahren anzuordnen, um sein Recht auf angemessene Verteidigung sicherzustellen,

appelliert an die Regierung von Saudi Arabien, die Todesstrafe abzuschaffen und das Urteil gegen Frau Dernatera und alle übrigen Todesurteile aufzuheben, und fordert die Regierung Saudi-Arabiens weiterhin auf, künftig allen Angeklagten, die eines Kapitalverbrechens beschuldigt werden, in jedem Verfahrensstadium eine angemessene Verteidigung zu ermöglichen,

äußert seine Besorgnis über die hohe Zahl von Todesurteilen, die in Turkmenistan ausgesprochen worden sind, und fordert den Staatspräsidenten von Turkmenistan auf, seine verfassungsmäßigen Vollmachten zu benutzen, um die Todesurteile gegen Schaliko Maisuradse, Gulschin Schykjeva und Tylla Garadschajeva sowie alle vorangegangenen Todesurteile aufzuheben,

weist seinen Präsidenten an, diese Resolution der Kommission, dem Europäischen Rat, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Präsidenten der UN Menschenrechtskommission sowie den Parlamenten und Regierungen der Vereinigten Staaten, Saudi-Arabiens, Turkmenistans, Irans und der Volksrepublik China zu unterbreiten.

Die Stellungnahme von Amnesty International vom 17. Februar 2000

Am 17. Februar 2000 veröffentlichte Amnesty International (AI) eine vernichtende Kritik, wie der Fall von Mumia Abu Jamal durch die U.S.-amerikanischen Gerichte behandelt worden sei ( "A Life in Balance" the Case of Mumia Abu Jamal).
In der Einleitung heißt es, dass AI auf die rechtlich und moralisch verwerfliche Praxis der Todesstrafe, die in den meisten rechtsstaatlichen Nationen abgeschafft sei, bewusst nicht eingehen wolle. Entscheidend sei, dass die Vereinigten Staaten in dem Verfahren gegen Mumia Abu Jamal minimale rechtsstaatliche Standards nicht eingehalten hätten.

Nach Durchsicht und Analyse der Gerichtsprotokolle ergebe sich für AI folgendes Bild:
Das Gericht habe die Rolle der Polizei bei den belastenden Zeugenaussagen nicht hinreichend gewürdigt, insbesondere da sich die Zeugenaussagen untereinander teilweise widersprochen hätten und von den Aussagen im Ermittlungsverfahren abgewichen seien. Das gerichtliche Gutachten des Schusswaffen-Sachverständigen lasse begründete Zweifel zu, dass die Kugel, die den Polizeibeamten Faulkner getötet habe, aus Abu Jamals Waffe stamme.
Mumias Verteidigung durch den vom Gericht bestellten Verteidiger sei höchst unzureichend gewesen, was insbesondere deshalb so schwerwiegend sei, da das Gericht es Mumia verweigert habe, sich selbst zu verteidigen. Dabei habe Mumia seine Kompetenz, sich selbst verteidigen zu können, im Vorverfahren bei der Geschworenenauswahl eindrucksvoll bewiesen.
Zweifelhaft sei ferner das behauptete Geständnis von Mumia Abu Jamal. Das Gericht sei der sich aufdrängenden Frage nicht nachgegangen, wieso dieses angebliche Geständnis erstmals mehr als zwei Monate nach der Tat in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft aufgetaucht sei.
Die Jury des Verfahrens sei nicht objektiv ausgewählt worden. Sie habe nicht den Bevölkerungsdurchschnitt in Philadelphia repräsentiert. Es sei nur ein Afroamerikaner in der Jury vertreten gewesen.
Es gebe gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass der vorsitzende Richter das Verfahren nicht unparteiisch geführt habe, sondern sich von rassisch und politisch begründeten Vorurteilen gegen den Angeklagten habe leiten lassen. Aus den Gerichtsprotokollen gehe her vor, dass der Richter darum bemüht gewesen sei, das Verfahren schnellstmöglich zu Ende zu bringen und deshalb entlastenden Beweisen nicht weiter nachgegangen sei.

Besonders beunruhigend sei, dass sich die Bruderschaft der Polizei aktiv in das Verfahren gegen Mumia Abu Jamal eingemischt habe und jetzt öffentlich zu seiner Hinrichtung aufrufe.




Im Hinblick auf die widersprüchlichen Zeugenaussagen und die unvollständigen Beweise des ersten Verfahrens gegen Mumia Abu Jamal könne AI keine Stellungnahme zur Schuld oder Unschuld des Angeklagten abgeben. In Anbetracht der erheblichen Zweifel könne diese Frage nur in einem Wiederaufnahmeverfahren entschieden werden. Kritikwürdig sei aber insbesondere, dass das staatliche Counter-Intelligence Programm des FBI in diesem Verfahren eine Rolle gespielt habe, in welchem Mumia Abu Jamal als Zielobjekt aufgeführt sei. Besorgniserregend sei auch der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft Zitate von Mumia aus seiner Jugend dazu benutzt habe, ein Todesurteil gegen ihn durchzusetzen.

Manche der erwähnten Kritikpunkte seien lediglich für das Verfahren gegen Mumia Abu Jamal spezifisch. Insgesamt sei dieses Verfahren jedoch ein besonders verabscheuungswürdiges Beispiel, wie das U.S. amerikanische Rechtssystem mit Angeklagten umgehe, die einer ethnischen Minderheit angehörten und eines Kapitalverbrechens beschuldigt würden:
Typisch sei das Fehlen einer qualifizierten Verteidigung, die Versagung der erforderlichen finanziellen Mittel für Sachverständige und sonstige Maßnahmen der Verteidigung und der Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass kein Richter des Berufungsverfahrens im Verfahren erster Instanz mitgewirkt haben dürfe. Solche Verstöße der Vereinigten Staaten gegen rechtsstaatliche Minimalstandards seien leider immer wieder zu beanstanden.

AI fordert die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Mumia Abu Jamal. Hier gehe es nicht nur um das Leben eines Menschen, sondern um die Prinzipien der Gerechtigkeit. Sein Fall zeige beispielhaft, dass es im amerikanischen Rechtssystem, insbesondere bei Kapitalverbrechen, schwerwiegende Defizite gebe



Liste prominenter Unterstützer

Afrikanischer National Kongress
Amnesty International
Harry Belafonte
Daniel und Philipp Berrigan
John Burton, Parlamentspräsident von Kalifornien
Angela Davis
Europäisches Parlament
Bischof Thomas Gumbleton
Jesse Jackson
Coretta King
Martin Luther King III
Kommunistische Partei Frankreichs (PCF)
Danielle Mitterand
Toni Morrison
National Black Police Association
National Lawyers Guild
Salman Rushdie
Sozialistische Partei Frankreichs (PSF)
Erzbischof Desmond Tutu
Alice Walker
Elie Wiesel

Die Städte Villejuif (Frankreich) und Palermo (Italien) haben Mumia Abu Jamal zum Ehrenbürger ernannt.

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Für nähere Informationen:
"Freiheit für Mumia"
von Leonard Weinglass (Verteidiger von Mumia Abu Jamal)
Hintergründe eines Fehlurteils und juristische Fakten eines
drohenden Justizmordes
Atlantik-Verlag Bremen, 1997, (DM 29,80)
ISBN 3-926529-30X


Ulf Panzer, 17. April 2000
 
Quelle:
http://www.freiheitfuermumia.de/seiten/mumiadokus/panzer.html

Siehe auch:
Hintergrund

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