Bundesweite Demonstration
am 5. Februar 2000 in Berlin

Für das Leben und die Freiheit
von Mumia Abu-Jamal
und allen politischen Gefangenen!

Abschaffung der Todesstrafe!


Mumia Abu-Jamal immer noch von Hinrichtung bedroht

Seit seiner Verurteilung im Sommer 1982 wird Mumia Abu-Jamal unter menschenunwürdigen Bedingungen in Todestrakten US-

amerikanischer Gefängnisse festgehalten. Er soll zum Schweigen gebracht werden, weil er als "unbequemer" Journalist mit seinen Reportagen den Rassismus und die Unterdrückung von Minderheiten in den USA anklagte und auch aus der Todeszelle heraus weiter mit Veröffentlichungen bekämpft. In einem rassistisch motivierten Prozeß wurde Mumia Abu-Jamal 1982 wegen des angeblichen Mordes an einem Polizisten zum Tode verurteilt. Sein Kampf um ein gerechtes Verfahren wird international von vielen Menschen unterstützt und ist ein Symbol der Bewegung gegen Rassismus und Ausbeutung geworden. Weltweite Proteste und Solidaritätsbekundungen hatten 1995 eine Aussetzung des ersten anberaumten Hinrichtungstermins erreicht.

Am 4. Oktober 1999 lehnte das Oberste Bundesgericht der USA es ab, sich mit Mumia Abu-Jamals Fall zu befassen und verwies auf die vorrangige Zuständigkeit der Bundesgerichte in Pennsylvania.
Kurz darauf, am 13. Oktober, unterzeichnete der republikanische Gouverneur von Pennsylvania, Thomas Ridge, einen neuen Hinrichtungsbefehl und setzte den Termin auf den 2. Dezember 1999 fest. Die Verteidigung mußte nun beim Bundesbezirksgericht in Pennsylvania neben einem weiteren Berufungsantrag für das Wiederaufnahmeverfahren zusätzlich auch die Aussetzung des Hinrichtungsbefehls beantragen. Beide Anträge wurden am 15. Oktober eingereicht. Am 27. Oktober 1999 setzte der zuständige Richter am Bundesbezirksgericht, William H. Yohn, den Hinrichtungsbefehl mit der Begründung aus, genügend Zeit zu brauchen, um sich mit dem inhaltlichen Antrag der Verteidigung befassen zu können.

"Der gerechte Kampf für Leben, Freiheit und Gerechtigkeit muß weitergehen."
(Mumia Abu-Jamal, aus der Todeszelle.)

In den nächsten Wochen geht es darum, ein neues Verfahren für Mumia Abu-Jamal juristisch und politisch durch die Verstärkung des öffentlichen Drucks durchzusetzen.
Der politische Charakter des geplanten Justizmordes an Mumia Abu-Jamal liegt auf der Hand: Er ist Afro-Amerikaner - wie 40% der über 3.500 Gefangenen in den Todestrakten der USA (wobei Afro-AmerikanerInnen nur 12% der Gesamtbevölkerung stellen) -, er war Mitglied der militanten Black Panther Party, und sein Engagement für die Interessen der Ausgegrenzten machte ihn über die Grenzen Pennsylvanias hinaus bekannt. Die Unterschlagung entlastender Beweise und Einschüchterung von EntlastungszeugInnen, die Vorverurteilung durch Gericht und Staatsanwaltschaft, rassistische Kriterien bei der Auswahl der Geschworenen, das völlige Versagen seines damaligen Pflichtverteidigers und das Verbot, sich selbst zu verteidigen, sind nur die wesentlichsten Gründe für den 1995 zum ersten Mal gestellten Wiederaufnahmeantrag. Die Fakten, die Mumia Abu-Jamals Verteidigung zum Beweis seiner Unschuld seit 1992 zusammengetragen hat, sind so umfangreich, daß sie ein 300-seitiges Buch füllen. Sie würden jeder öffentlichen Überprüfung standhalten und unweigerlich zur Freilassung Mumia Abu-Jamals führen.

"Die alles entscheidende Instanz"

Mit der Anrufung des Bundesbezirksgerichts geht Mumias Fall jetzt nach Aussage seines Anwaltes Leonard Weinglass in die alles entscheidende Phase: Gelingt es nicht, bei Bundesrichter Yohn eine Anhörung oder direkt die Entscheidung für ein neues Verfahren zu erreichen, werden alle entlasten-den Fakten und Aussagen, die die Verteidigung in den letzten Jahren zusammengetragen und prä-sentiert hat, für alle Zeiten verloren sein. Denn nur wenn sie öffentlich in einer Anhörung oder Verhandlung präsentiert werden, finden sie auch Einzug in die Akten. Das kann nur noch unter Richter Yohn geschehen. Andernfalls werden die von Todesrichter Sabo und der Staatsanwaltschaft manipu-lierten Akten zementiert und alleinige Grundlage möglicherweise noch notwendiger Anrufungen des Bundesberufungsgerichts in Pennsylvania und des Obersten Bundesgerichts in Washington sein, die beide nur noch nach Aktenlage entscheiden.
Deshalb hängt es jetzt von Bundsrichter Yohn in Pennsylvania ab, ob Mumia jemals ein neues Verfahren bekommen wird, oder ob ihm letztlich als Alternative nur noch eine Begnadigung zu lebens-länglichem Knast - und damit Festschreibung seiner Schuld und Haft bis zum physischen Ende seines Lebens - oder die Ermordung durch den Staat drohen.

Nach Einschätzung von Weinglass wird Bundesrichter Yohn nach Prüfung des Antrages der Anwälte und der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft dazu ab etwa Anfang März 2000 seine Entscheidung treffen, nachdem er vorher beide Seiten noch einmal im Gerichtssaal gehört hat. Es gibt keine Gewißheit, wie Yohn entscheiden wird. Und Mumias Widersacher in Politik und Polizei, allen voran die rechte Polizeigewerkschaft FOP, wollen endlich seine Hinrichtung.
Mumia selbst sagt dazu: "Meine Zeit läuft ab, und niemand sollte denken, daß mich meine sogenannte Prominenz davor schützen wird, hingerichtet zu werden."

Seit 18 Jahren kämpft Mumia Abu-Jamal für sein Leben und seine Freiheit. Seit nunmehr zehn Jahren stehen wir, d.h. alle, die in diesen Jahren die Kampagne in der BRD getragen und fortentwickelt haben, an seiner Seite.
Wenn wir nicht wollen, daß Mumia in den nächsten ein bis maximal zwei Jahren hingerichtet wird, dann müssen wir gerade jetzt, wenn es im Februar/März 2000 um die elementarste Entscheidung in diesem Kampf geht, alle verfügbaren Kräfte mobilisieren, um durch eine machtvolle Demonstration klarzumachen, was Angela Davis, June Jordan und Alice Walker in einem Appell ausgedrückt haben:

"Mumia Abu-Jamal darf nicht sterben. Wir können ihn am Leben erhalten.
Wir fangen an, wo wir stehen. Wir können es tun!"

Deshalb rufen wir alle demokratischen Kräfte dazu auf, sich an der Demonstrationfür das Leben und die Freiheit von Mumia Abu-Jamal zu beteiligen:

Bundesweite Demonstration am 5. Februar 2000
Berlin, Rosa-Luxemburg-Platz, 14.00 Uhr

Bundestreffen der Mumia Abu-Jamal Unterstützungskomitees
c/o Bundesgeschäftsstelle Rote Hilfe e.V.
Postfach 3255, 37022 Göttingen
Fax: 0551-7708009 * E-mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de
Berlin-Kontakt: http://www.berlinet.de/ari/kampagne/mumia
Spenden werden dringend benötigt

Archiv 92/"Kampagne" Konto-Nr. 100 873 8702
BfG : Bank Bremen BLZ 290 101 11
  V.i.S.d.P. : Roger Hasenbein